Abschluss

Die Teilnehmer werden institutsintern schriftlich und mündlich zum Ende der Ausbildung geprüft. Das Bestehen der Abschlussprüfung berechtigt die Absolventinnen und Absolventen zu dem Titel „Suchttherapeut/Suchttherapeutin – TF“.

In einem Zertifikat, das thema ausstellt, wird der Inhalt der Weiterbildung und deren erfolgreicher Abschluss bescheinigt. Aus dem Zertifikat geht ebenfalls das Tätigkeitsfeld, für das die Weiterbildung qualifiziert, hervor.